Datenschutz & Urheberrecht
Urheberrechte werden vor allem im Internet sehr schnell verletzt - oftmals, ohne böse Absicht. Was gibt es zu beachten, wenn man PR betreibt. Anbei eine kleine Zusammenfassung:
- Texte, Bilder, Videos sind urheberrechtlich geschützte Werke, welche ohne Einwilligung des Rechteinhabers nicht veröffentlicht werden dürfen. Soll ein Zeitungsartikel über die Schule auf dem Internetauftritt veröffentlicht werden, so sind die Rechte hierfür beim Verlag einzuholen.
- Zitate müssen richtig zitiert werden.
- Grafiken und Bilder müssen meistens erworben werden. Es gibt Datenbanken, die Bilder zur öffentlichen Nutzung zur Vergügung stellen. www.pixelio.de ist zum Beispiel eine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos.
- Grund häufiger Abmahnungsverfahren sind die Veröffentlichung von Wegbeschreibungen mit Anfahrtsskizzen in Broschüren, Faltblättern oder auf dem Internetauftritt der Schule. Immer wieder werden urheberrechtlich geschützte Karten(-ausschnitte) ohne Einwilligung der Rechteeigentümer verwendet. Eine weitere Möglichkeit bietet zum Beispiel www.openstreetmap.org, wo Sie freie Karten finden, die für die Veröffentlichung genutzt werden können.
- Jede Veröffentlichung im Internet muss ein Impressum beinhalten, in dem der presserechtlich Verantwortliche genannt wird.
- Die Veröffentlichung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern, seien es Namen oder Fotografien, bedarf grundsätzlich der Einwilligung der betroffenen Personen, bei Minderjährigen der Einwilligung der Eltern. Sollen beispielsweise Klassenfotos, Bilder von Ausflügen oder Schulfesten veröffentlicht werden, müssen die abgebildeten Personen damit einverstanden sein.
- Bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten von Lehrkräften verhält es sich ebenso: Namen, E-Mail-Adressen, weitere Kontaktdaten und Bilder dürfen nur publiziert werden, wenn die Lehrkraft einverstanden ist. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein. Alle genannten Einwilligungen können von den Betreffenden jederzeit widerrufen werden.