Rechtsberatung für den Medieneinsatz in der Schule
Websites4Schools kooperiert mit RA Philipp Skarupinski, M.mel, um eine Rechtsberatung zu den rechtlich relevanten Vorgängen im Internet für Schulen zur Verfügung stellen zu können.
Dienstleistungen für Schulen werden mit immer mehr technologischer Unterstützung erstellt. Diese zunehmende Digitalisierung in der Gesellschaft bedingt die Einhaltung verschiedenartiger gesetzlicher Regelungen. Webseitenauftritte, Domain-Namen, Publikationen von Bildern sowie Texten oder das Betreiben von Foren im Internet gehen insbesondere z.B. mit Rechtsfragen des Obligationenrechts, Zivilgesetzbuches, Datenschutzes, Immaterialgüterrechtes sowie Strafrechtes einher.
Herr RA Skarupinski ist bereits mit dem Internetrecht einerseits als Anwalt als auch CEO der Media Care Solutions GmbH (mecaso) bestens vertraut. Mecaso ist eine Agentur für Gesundheitskommunikation und Medienkompetenz, welche auf digitale gesundheitsspezifische Medien spezialisiert ist.
Durch eine zuverlässige, sorgfältige und kompetente Rechtsberatung können die Herausforderungen des digitalen Internetzeitalters erleichtert gemeistert werden. Fragen des schweizerischen Schulrechts können zum Beispiel mit internetspezifischen Themen kollidieren.
Folgende Beispiele machen im Zweifelsfall die Vorteile einer Rechtsabklärung deutlich:
Persönlichkeitsrechte in der Schule
Sie möchten Fotos, Videos oder personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften auf der Schulwebseite verwenden. Wie ist hierzu die Rechtslage? Welche Regulatorien sind zu beachten, wenn man eigene Musik komponiert, Unterrichtsmaterialien erstellt, Filme dreht oder Bücher schreibt?
Urheberrechte in der Schule
Welche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und wie kann man fremde geschützte Inhalte verwenden? Welche urheberrechtlich geschützten Werke darf ich auch ohne Einwilligung des Urhebers nutzen? Wie funktioniert der Schutz eigener Seiten, Inhalte oder Layouts vor unberechtigter Verwendung?
Obliegenheiten
Wer ist bei Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte anderer Websiten verantwortlich? Wer ist für die Inhalte von elektronischen Schülerzeitungen, Gästebüchern und Foren auf einer Schulhomepage strafrechtlich verantwortlich? Muss eine Homepage ein Impressum haben? Wie wird der Jugendschutz gewährleistet? Was ist im Falle einer Abmahnung zu beachten und wie sollte man reagieren?
Eine Rechtsberatung erfolgt nur auf Ihre Anfrage hin. Kontaktieren Sie uns, um Ihr Anliegen mitzuteilen. Innerhalb angemessener Zeit wird Herr Skarupinski Sie unverbindlich über eine erste Einschätzung und den Bearbeitungskosten informieren. Sie können dann frei und in aller Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.
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